Auto-Klassen

Klasse B

Der Führerschein der Klasse B wird in einem Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe ausgebildet und berechtigt zum Führen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t. Mit der Klasse B dürfen Pkw sowie entsprechende Fahrzeugkombinationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Die Ausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine sichere, verantwortungsbewusste und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr.
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (BF 17)

  • Prüfungen
  • Theorie

  • Praxis

  • Berechtigung für
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse B-Automatik

Der Führerschein der Klasse B Automatik wird in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ausgebildet und berechtigt zum Führen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t. Die Fahrerlaubnis ist auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt. Die Ausbildung vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine sichere, verantwortungsbewusste und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (BF 17)

  • Prüfungen
  • Theorie

  • Praxis

  • Berechtigung für
  • Automatikgetriebe

Starte den Motor!

Klasse B197

Der Führerschein der Klasse B197 wird in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ausgebildet. Zusätzlich müssen mindestens zehn Fahrstunden in einem Fahrzeug mit manuellem Schaltgetriebe absolviert werden, bei denen die Schaltkompetenz überprüft und schriftlich bestätigt wird. Die praktische Fahrprüfung wird mit einem Automatikfahrzeug abgelegt. Der Führerschein berechtigt zum Führen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (BF 17)

  • Prüfungen
  • Theorie

  • Praxis

  • Berechtigung für
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse BE

Der Führerschein der Klasse BE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Anhänger über den Umfang der Klasse B hinaus geführt werden. Die Ausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das sichere Fahren, Rangieren und Manövrieren von Fahrzeugkombinationen im Straßenverkehr.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (BF 17)

  • Prüfung
  • Praxis

  • Berechtigung für
  • Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonne + Anhänger bis 3,5 Tonnen

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